a) Die Beschwerdeführenden erwähnen in ihrer Beschwerde, dass der Baugrund einen hohen Grundwasserpegel aufweise. Wie andere Bauarbeiten im Quartier zeigten, komme es zu massiven Bodenabsenkungen. Es sei zu befürchten, dass der geplante Neubau erhebliche Schäden an den umliegenden Gebäuden verursachen werde. Bei dieser Ausgangslage sei eine Baugrunduntersuchung zwingender Bestandteil eines Baugesuchs. Eine solche fehle vorliegend.