e) Der Containerplatz befindet sich gemäss dem Projektänderungsplan vom 19. April 2024, gestempelt vom Rechtsamt der BVD am 26. April 2024, immer noch im Strassenabstand. Das zuständige Gemeinwesen kann Ausnahmen von den gesetzlichen Strassenabständen bewilligen, wenn besondere Verhältnisse, insbesondere des Ortsbildes, es rechtfertigen und wenn dadurch weder öffentliche Interessen noch wesentliche nachbarliche Interessen beeinträchtigt werden (Art. 81 Abs. 1 SG).