Die Verkehrsführung bei der Ausfahrt aus der Einstellhalle ist ebenso wenig zu bemängeln: Wie der Projektverfasser in seiner Stellungnahme vom 24. Mai 2023 zu Recht betont,17 handelt es sich beim Bereich westlich der Ausfahrt nicht um einen Abstell- oder Besucherparkplatz, sondern um eine Einspurstrecke, die einzig den ausfahrenden Autos zur besseren Übersicht dient. Schliesslich hat die Vorinstanz die Verkehrssicherheit, insbesondere die Einhaltung der Sichtbermen geprüft und die Strassenanschlussbewilligung erteilt.18 Die diesbezügliche Rüge der Beschwerdeführenden ist somit unbegründet. 5. Ausnahmen betreffend Unterschreitung des Strassenabstandes; Projektänderung