c) Der L.________weg ist nach unbestrittenen Angaben der Stadt Nidau als Einbahnstrasse signalisiert und hat eine Breite von 4 m. Er genügt damit den Anforderungen nach Art. 7 BauV an neue Einbahnstrassen. Die Frage, ob die zusätzliche Verkehrsbelastung durch das Bauvorhaben noch verhältnismässig gering ist, ist folglich vorliegend nicht relevant. Diese Frage stellt sich nur bei bestehenden Erschliessungsanlagen, welche die Anforderungen an eine Neuerschliessung nicht erfüllen.