die nächstgelegenen erhaltenswerten Objekte befinden sich weiter südlich, entlang des H.________wegs und somit nicht in unmittelbarer Nähe des projektierten Bauvorhabens. Einzig die Parzelle Nidau Grundbuchblatt Nr. M.________ mit dem sich darauf befindenden erhaltenswerten Gebäude grenzt nordseitig an den L.________weg. Das betreffende Wohnhaus (H.________weg Nr. 8), ist jedoch vom L.________weg rund 30 m zurückversetzt und nicht über diesen erschlossen. Zudem kann die Rückseite dieses Gebäudes aufgrund der bestehenden Hecke und Bäume entlang des L.________wegs von ausserhalb der Parzelle nur begrenzt wahrgenommen werden.