die Flachdachform gemäss Art. 316 Abs. 1 TBR «weiteres Stadtgebiet» zulässig und am vorliegenden Standort nicht störend. Dass der Neubau ausserdem von der Strasse zurückversetzt und aufgrund der davorliegenden Bäume nicht prominent wahrnehmbar ist, trägt ebenso zu einer guten Gesamtwirkung bei. Ferner befindet sich die betreffende Parzelle in keinem Ortsbildschutzoder Strukturerhaltungsgebiet. Nordseitig entlang des L.________wegs finden sich zudem keine Baudenkmäler; die nächstgelegenen erhaltenswerten Objekte befinden sich weiter südlich, entlang des H.________wegs und somit nicht in unmittelbarer Nähe des projektierten Bauvorhabens.