Das Bauvorhaben umfasst ein Mehrfamilienhaus mit Flachdach und Attika und hat eine Länge von rund 25 m; das Gebäude soll eine Klinkerfassade aufweisen. Die Einstellhallenzufahrt ist auf der Ostseite des Gebäudes, vom L.________weg aus gesehen auf der rechten Seite der Parzelle, und der Zugang für den Langsamverkehr auf der gegenüberliegenden Westseite der Parzelle geplant. Zwischen dem Neubau und dem L.________weg ist eine rund 5 m breite, begrünte Fläche mit mehreren hochstämmigen Bäumen geplant. Entlang des L.________wegs und im Bereich der Einstellhallenzufahrt sieht die Beschwerdegegnerin die Pflanzung einer Hecke vor.