Der Fachausschuss der Stadt Nidau hat als unabhängige leistungsfähige örtliche Fachstelle das Bauvorhaben beurteilt. Die Vorinstanz hat daher zu Recht gemäss Art. 10 Abs. 5 Bst. a BauG die OLK nicht beigezogen. e) Am L.________weg stehen, wie die Beschwerdeführenden richtig ausführen, aktuell Gebäude im klassischen Baustil mit Satteldächern. Das Orts- und Strassenbild am L.________weg wird aber in erster Linie geprägt durch eine starke Begrünung entlang der Strasse. Wie der Fachausschuss überzeugend festhielt, ist daher der Vorgartenbereich für den Ort besonders prägend und wichtig.