Aktuell besteht der Fachausschuss aus vier Mitgliedern und der Abteilungsleiterin Infrastruktur, wobei Letztere gemäss Art. 2 Abs. 2 der Verordnung Fachausschuss aber nur beratende Stimme hat.11 Bei den vier Mitgliedern handelt es sich um drei Architektinnen und Architekten, darunter ein ehemaliger Bauberater der Kantonalen Denkmalpflege, sowie eine Künstlerin und damit um unabhängige Fachleute mit Fachkenntnissen im Bau-, Planungs- und Ästhetikbereich. Die Stadt Nidau verfügt somit über eine leistungsfähige örtliche Fachstelle im Sinne von Art. 22 Abs. 2 BewD.