u.a. dann tätig, wenn ein Teilbaureglement, wie das TBR «weiteres Stadtgebiet», die Beratung durch den Fachausschuss vorsieht. Der Fachausschuss besteht laut Art. 2 Abs. 1 der Verordnung Fachausschuss aus mindestens vier und höchstens sieben Mitgliedern, welche über Fachkenntnisse im Bau-, Planungs- oder Ästhetikbereich verfügen. Aktuell besteht der Fachausschuss aus vier Mitgliedern und der Abteilungsleiterin Infrastruktur, wobei Letztere gemäss Art. 2 Abs. 2 der Verordnung Fachausschuss aber nur beratende Stimme hat.11