Das für die Bauparzelle massgebende TBR «weiteres Stadtgebiet» sieht in Art. 404 vor, dass ein aus mindestens vier und höchstens sieben unabhängigen Fachleuten zusammengesetzter Ausschuss die Baubewilligungsbehörde bei der Beurteilung ausgewählter Bauvorhaben in gestalterischen und anderen fachtechnischen Fragen berät. Die Stadt Nidau verfügt über einen solchen Fachausschuss für Planungs- und Baufragen. Dieser wird gemäss Art. 1 Abs. 2 Bst. a der Verordnung Fachausschuss10 u.a. dann tätig, wenn ein Teilbaureglement, wie das TBR «weiteres Stadtgebiet», die Beratung durch den Fachausschuss vorsieht.