a) Es ist umstritten, ob das Bauvorhaben die Gestaltungsvorschriften der Stadt Nidau erfüllt. Die Vorinstanz konsultierte diesbezüglich im Baubewilligungsverfahren den Fachausschuss der Stadt Nidau. Dieser hielt an seiner Sitzung vom 4. November 2022 insbesondere Folgendes fest: Die Ausrichtung des Neubaus orientiere sich am Strassenverlauf und den bestehenden Liegenschaften. Durch grössere Gebäudevolumen werde die Ausgestaltung, insbesondere der Vorgartenbereiche, von grosser Bedeutung, damit ein harmonisches Gesamtbild entlang der Strasse und die Typologie erhalten bleibe. Die Umgebungsgestaltung nehme Bezug auf das Strassenniveau.