Die Stadt Nidau verzichtete gemäss ihrem Schreiben vom 26. Juni 2024 auf die Eingabe einer zusätzlichen Stellungnahme. Mit Stellungnahme vom 12. Juli 2024 hielten die Beschwerdeführenden an ihrer Beschwerde fest und beantragten zusätzlich die Einholung von neuen bzw. ergänzten Fachberichten. 10. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen