9. Mit Schreiben vom 6. Juni 2024 reichte die Beschwerdegegnerin eine weitere Projektänderung ein (Projektänderungsplan vom 6. Juni 2024, gestempelt vom Rechtsamt der BVD am 7. Juni 2024). Sie beabsichtigt, den erwähnten Hydranten am bisherigen Standort zu belassen und den davon betroffenen Fussgängerweg entsprechend anzupassen. Das Rechtsamt stellte auch diese Projektänderung wiederum den Verfahrensbeteiligten zur Stellungnahme zu. Die Stadt Nidau verzichtete gemäss ihrem Schreiben vom 26. Juni 2024 auf die Eingabe einer zusätzlichen Stellungnahme.