7. In ihrer Schlussstellungnahme vom 14. Mai 2024 brachten die Beschwerdeführenden vor, dass sich an der geplanten Stelle des Containerabstellplatzes ein Hydrant befinde und sich aus den Baugesuchsplänen nicht ergebe, ob und wohin dieser versetzt werde. Ferner machten sie eine fehlerhafte Profilierung geltend und äusserten sich nochmals zum Beizug der OLK. 8. Mit Verfügung vom 16. Mai 2024 teilte das Rechtsamt der Beschwerdegegnerin mit, dass sich nach summarischer Einschätzung der bestehende Hydrant in der südwestlichen Ecke des Baugrundstücks auf dem geplanten Fussgängerweg auf der Westseite der Parzelle befinden