Auch die Beschwerdeführenden beanstandeten mit ihrer Stellungnahme vom 16. April 2024 die fehlende Vermassung auf dem eingereichten Projektänderungsplan. Ferner hielten sie an ihrer Beschwerde fest und brachten vor, dass mit der Projektänderung den übrigen bestehenden Problemen nicht Rechnung getragen worden sei. 6. Auf Aufforderung des Rechtsamts der BVD vom 17. April 2024 reichte die Beschwerdegegnerin mit Schreiben vom 26. April 2024 einen mit den geforderten Vermassungen ergänzten Projektänderungsplan vom 19. April 2024 ein. Die Projektänderung wurde daraufhin den Verfahrensbeteiligten erneut zugestellt.