5. Mit Schreiben vom 20. März 2024 reichte die Beschwerdegegnerin eine Projektänderung ein, mit der sie auf die Erstellung der sich ursprünglich innerhalb des Lichtraumprofils geplanten Bauten und Anlagen verzichtet. Das Rechtsamt stellte diese Projektänderung den Verfahrensbeteiligten zur Stellungnahme zu. Die Stadt Nidau beantragte in ihrer Stellungnahme vom 16. April 2024, dass die Beschwerdegegnerin im eingereichten Projektänderungsplan die Vermassung des Lichtraumprofiles zu ergänzen habe. Auch die Beschwerdeführenden beanstandeten mit ihrer Stellungnahme vom 16. April 2024 die fehlende Vermassung auf dem eingereichten Projektänderungsplan.