3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, edierte die Vorakten und führte den Schriftenwechsel durch. Die Stadt Nidau beantragte mit Schreiben vom 9. Februar 2024 die Abweisung der Beschwerde. Die Beschwerdegegnerin beantragte mit Beschwerdeantwort vom 21. Februar 2024 ebenfalls die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei.