Sie beantragten die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 15. Dezember 2023 und die Erteilung des Bauabschlags. Sie machen insbesondere geltend, das geplante Bauvorhaben passe nicht ins Ortsbild, das Attikageschoss halte die baupolizeilichen Vorschriften für Attikas nicht ein, die strassenmässige Erschliessung sei ungenügend, die Ausnahme für das Unterschreiten des Strassenabstandes dürfe nicht gewährt werden und es seien aufgrund des sehr hohen Grundwasserpegels bzw. aufgrund von Bodenabsenkungen infolge der Bauarbeiten Schäden an den Nachbargebäuden zu befürchten.