betreffend die Verfügung der Baubewilligungsbehörde der Stadt Nidau vom 15. Dezember 2023 (eBau-Nr. A.________ sowie B.________; Mehrfamilienhaus mit unterirdischer Einstellhalle) I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 28. Juni 2022 bei der Stadt Nidau ein Baugesuch ein für den Abbruch des bestehenden Gebäudes und den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit unterirdischer Einstellhalle auf Parzelle Nidau Grundbuchblatt Nr. I.________. Die Parzelle liegt in der Bauzone 2, Teilgrundordnung (TGO) «weiteres Stadtgebiet». Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache.