Anfallendes überschüssiges Bodenmaterial darf erst nach Gutheissen der Fachstelle Boden den Projektperimeter verlassen. Je nach chemischer Belastung kann der Boden in der Landwirtschaft verwertet werden, sofern der Bodenabnehmer geeignete Massnahmen zur Bekämpfung der Neophyten anwendet. Wird keine Verwertungsmöglichkeit gefunden, muss das Bodenmaterial in einer Deponie entsorgt werden.»