«Da Bodenmaterial den Projektperimeter verlässt, muss der Boden vor Baubeginn von einer bodenkundlichen Baubegleitung (BBB) auf mögliche chemische Belastungen beprobt werden. Anhand der Resultate ist, bevor Boden die Baustelle verlässt, das Formular «Deklaration zur Verwertung von abgetragenem Boden» nochmals auszufüllen und der Fachstelle Boden via Baubewilligungsbehörde zur Genehmigung zuzustellen. Anfallendes überschüssiges Bodenmaterial darf erst nach Gutheissen der Fachstelle Boden den Projektperimeter verlassen.