b) Ziffer 2.4 des Entscheiddispositivs des Gesamtentscheids der Gemeinde Lyss vom 31. Mai 2024 (Auflagen vor Baubeginn; Bodenschutz) wird in teilweiser Gutheissung der Beschwerde wie folgt ergänzt: «Da Bodenmaterial den Projektperimeter verlässt, muss der Boden vor Baubeginn von einer bodenkundlichen Baubegleitung (BBB) auf mögliche chemische Belastungen beprobt werden.