1. a) Die Projektänderung vom 9. Oktober 2024 wird bewilligt. Insofern ist die Beschwerde gegenstandslos geworden. Ziffer 1.1 des Entscheiddispositivs des Gesamtentscheids der Gemeinde Lyss vom 31. Mai 2024 wird aufgehoben und wie folgt ersetzt: «Die Baubewilligung aufgrund des Baugesuchs vom 24. Mai 2023 und des Projektänderungsgesuchs vom 9. Oktober 2024 mit folgenden Plänen: - Situationsplan 1:500 vom 12. Juli 2023; - Nachweisplan 1:200 «Spiel- und Aufenthaltsflächen» vom 12. Juli 2023; -