Der Rechtsvertreter der Beschwerdegegnerin macht in seiner Kostennote vom 14. November 2024 für das Beschwerdeverfahren vor der BVD Parteikosten im Umfang von CHF 5783.35 geltend (Honorar CHF 5300.–, Auslagen CHF 50.– und Mehrwertsteuer von CHF 433.35). Seine Kostennote gibt zu keinen Bemerkungen Anlass. Die Parteikosten werden analog zu den Verfahrenskosten verteilt. Die Beschwerdeführenden haben der Beschwerdegegnerin zwei Drittel ihrer Parteikosten, ausmachend CHF 3855.55, zu ersetzen. Die Beschwerdegegnerin hat den Beschwerdeführenden einen Drittel ihrer Parteikosten, ausmachend CHF 1963.80, zu ersetzen.