Angesichts der umstrittenen Rechtsfragen sind auch die Bedeutung der Streitsache und die Schwierigkeit des Prozesses insgesamt als höchstens knapp durchschnittlich einzustufen. Daher erscheint eine Ausschöpfung des Rahmentarifs zu etwa 40–45 % und somit ein Honorar von CHF 5300.– als angemessen. Die massgebenden Parteikosten betragen somit CHF 5891.45 (Honorar CHF 5300.–, Auslagen CHF 150.– und Mehrwertsteuer von CHF 441.45).