Der Rechtsvertreter der Beschwerdeführenden macht in seiner Kostennote vom 20. Januar 2025 für das Beschwerdeverfahren vor der BVD Parteikosten im Umfang von CHF 7404.85 geltend (Honorar CHF 6700.–, Auslagen CHF 150.– und Mehrwertsteuer von CHF 54.85). Im vorliegenden Fall ist der gebotene Zeitaufwand für die Beschwerdeführenden als durchschnittlich zu werten, da das Beweisverfahren nach dem Schriftenwechsel für diese nicht mit einem grossen Aufwand verbunden war. Angesichts der umstrittenen Rechtsfragen sind auch die Bedeutung der Streitsache und die Schwierigkeit des Prozesses insgesamt als höchstens knapp durchschnittlich einzustufen.