Die Proportionen sind nicht zu bemängeln. Auch die gewählte Materialisierung der Fassadengestaltung trägt dazu bei, dass weder von einer Beeinträchtigung der angrenzenden Baudenkmäler auszugehen ist noch die gute Gesamtwirkung zu verneinen ist. Weiter ist festzuhalten, dass die Bauparzelle von keiner – insbesondere nicht von der südlich der Bauparzelle gelegenen – Baugruppe erfasst ist. Nach dem Gesagten sieht die BVD folglich keinen Anlass, von der überzeugenden Beurteilung der Fachgruppe Ortsbild der Gemeinde Lyss abzuweichen.