__ befinden sich noch erhaltenswerte Gebäude. Diese Baudenkmäler wurden allerdings bei der obgenannten Beurteilung der Fachgruppe Ortsbild genügend miteinbezogen und das Bauvorhaben wurde vor dem Hintergrund dieser geschützten Nachbargebäude beurteilt. Die Beurteilung der kommunalen Fachbehörde zur Einordnung des Bauvorhabens überzeugt. Dass sich der langgezogene und schmale Baukörper aufgrund seiner Schlichtheit gut in die bestehende Bebauungsstruktur eingliedert, erscheint nachvollziehbar. Die Proportionen sind nicht zu bemängeln.