es handelt sich dabei um unabhängige Fachleute mit Fachkenntnissen im Bau-, Planungs- und Ästhetikbereich. Die Gemeinde Lyss verfügt somit über eine leistungsfähige örtliche Fachstelle im Sinne von Art. 22 Abs. 2 BewD. Die Fachgruppe Ortsbild der Gemeinde Lyss hat als unabhängige leistungsfähige örtliche Fachstelle das Bauvorhaben mehrfach beurteilt. Die Vorinstanz hat daher zu Recht gemäss Art. 10 Abs. 5 Bst. a BauG die OLK nicht beigezogen.