Nach Art. 421 Abs. 5 GBR setzt die Gemeinde als unabhängige Fachberatungsorgane unter anderen eine Fachgruppe Ortsbild ein. Der Gemeinderat regelt deren Aufgaben und Zuständigkeiten in der Verordnung über die ständigen Kommissionen (Fachgruppen) vom 1. Juni 2022. Die Fachgruppe Ortsbild besteht gemäss Anhang V. dieser Verordnung aus fünf Mitgliedern, wovon mindestens drei ausgewiesene Fachpersonen sein müssen. Unter den aktuellen Mitgliedern befinden sich eine Architektin und zwei Architekten, darunter ein Bauberater des Berner Heimatschutzes;16 es handelt sich dabei um unabhängige Fachleute mit Fachkenntnissen im Bau-, Planungs- und Ästhetikbereich.