8/14 BVD 110/2024/88 schliesslich gemäss Sitzungsprotokoll vom 6. Dezember 2023 zum Schluss, dass der überarbeiteten Fassadengestaltung nun auch zugestimmt werden könne und die Baubewilligung einzig mit einer Auflage betreffend die Holzfassadenkonstruktion zu erteilen sei.12