a) Weiter bringen die Beschwerdeführenden in ihrer Beschwerde vor, dass sich der projektierte Neubau mit seinen herausragenden Bauteilen nicht ausreichend in das Quartiers- und Ortsbild einfüge. Gemäss dem Zonenplan sei die Bauparzelle von über 100-jährigen erhaltenswerten Gebäuden umgeben, welche der Umgebung einen schützenswerten Charakter verleihen würden. Schliesslich beantragen sie die Einholung einer Stellungnahme durch die kantonale Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK).