Baustellenerschliessung nicht geeignet sein soll, ist schliesslich auch nicht erkennbar. Die vorgesehene Baustellenerschliessung ist nicht zu bemängeln und die Voraussetzungen an die genügende Erschliessung der Bauparzelle sind somit erfüllt. Das Baustellenkonzept vom 11. September 2024, gestempelt vom Rechtsamt am 20. September 2024, ist als verbindlicher Bestandteil in den Gesamtbauentscheid vom 31. Mai 2024 aufzunehmen. 5. Ortsbild