Die Vorwärtseinfahrt auf den Zufahrtsweg (R.________weg) von der Hauptstrasse (T.________strasse) aus sowie die Wendemöglichkeit beim Umschlagplatz auf der Bauparzelle erscheinen plausibel und mit Lastwagen von der im Baustellenkonzept angegebenen Grösse absolut machbar. Da insbesondere die Einfahrten auf den Zufahrtsweg nur vorwärts vorgesehen sind und diese nur bis zum im Baustellenkonzept markierten Ende des Anlieferungsperimeters (Nähe Grundstücksgrenze der Parzelle Lyss Grundbuchblatt Nr. U.________) erfolgen dürfen, bestehen auch keine Hinweise darauf, dass auf dem Zufahrtsweg die Verkehrssicherheit nicht gewährleistet sein könnte.