Die Baustellenzufahrt muss demnach ausreichend und verkehrssicher sein.10 Allerdings sind nähere Angaben zur Baustellenerschliessung, zum Bauvorgang und zur Baustellenorganisation in der Regel nicht Voraussetzung für die Erteilung der Baubewilligung. In dieser Hinsicht dürfen an ein Einzelprojekt auch keine zu hohen Anforderungen gestellt werden, da anderenfalls Bau, Umbau und Sanierung von Liegenschaften in Quartieren verunmöglicht werden könnten.