Mit Stellungnahme vom 20. Dezember 2024 reicht die Beschwerdegegnerin schliesslich eine Bestätigung der für den Löschwasserschutz der Gemeinde Lyss zuständigen Energie Seeland AG (ESAG) vom 9. Dezember 2024 ein, wonach der sich vor dem Umschlagplatz befindende Hydrant Nr. 64 während der Bauphase entfernt und danach wieder aufgestellt werden könne. Auch wenn der Hydrant während dieser Zeit wegfalle, sei der Löschschutz gemäss der erwähnten Einschätzung der ESAG gewährleistet.