Mit Stellungnahme vom 19. September 2024 reichte die Beschwerdegegnerin dem Rechtsamt einen Installationsplan bzw. das Baustellenkonzept vom 11. September 2024, gestempelt vom Rechtsamt am 20. September 2024, ein. Darin ist ersichtlich, dass sich der Umschlagplatz für die Materiallieferungen, eine 47 m2 grosse Lager- und Materialfläche, zwei aufeinandergestellte Baucontainer sowie der Kranplatz vollumfänglich auf dem Baugrundstück befinden werden. Auch wird darin die Anfahrt- und Wendemöglichkeit auf dem Umschlagplatz aufgezeigt.