6/14 BVD 110/2024/88 hen, dass parkierte Personenwagen der Bauarbeiter die Platzverhältnisse weiter einschränken und somit die Zufahrt für den Anlieger- sowie notfallmässigen Einsatzverkehr verunmöglichen würden. In ihrer Stellungnahme vom 14. November 2024 weisen die Beschwerdeführenden insbesondere auf einen sich beim Zufahrtsweg befindenden Hydranten hin, welcher die Befahrbarkeit des vorgesehenen Umschlagplatzes verhindern würde.