Beim vorliegenden Bauprojekt fällt gemäss den Bemerkungen der Beschwerdegegnerin im erwähnten Formular vom 6. September 2024 ein Gesamtaushub von 2250 m3 Bodenmaterial an. Massgeblich für die Beurteilung, ob die Bauherrschaft die Bodenverwertung mittels Deklarationsformular via Leitbehörde der Fachstelle Boden des LANAT zu melden hat, ist allerdings nur die Menge an abzutragendem Ober- und Unterboden. Gemäss den Ausführungen der Fachstelle Boden des LANAT im Fachbericht vom 16. Oktober 2024 fällt ab einer Tiefe von rund 70 cm nur noch Untergrund- respektive C-Material an.