In Anbetracht der Ausführungen der Vorinstanz betreffend den Umgang mit Neophyten auf der Bauparzelle sowie der entsprechenden Auflage im angefochtenen Entscheid und mit Blick auf den erwähnten Fachbericht der Fachstelle Boden des LANAT vom 16. Oktober 2024 wird zudem deutlich, dass die von den Beschwerdeführenden formulierten Bedenken hinsichtlich der Neophyten unbegründet sind.