chemischen und biologischen Belastung der Boden vor Baubeginn von einer bodenkundlichen Baubegleitung beprobt werden müsse. Anhand der Resultate sei, bevor Boden die Baustelle verlasse, das Formular «Deklaration zur Verwertung von abgetragenem Boden» nochmals auszufüllen und der Fachstelle Boden via Baubewilligungsbehörde zur Genehmigung zuzustellen. Anfallendes überschüssiges Bodenmaterial dürfe sodann erst nach Gutheissung der Fachstelle Boden den Projektperimeter verlassen. Je nach chemischer Belastung könne der Boden in der Landwirtschaft verwertet werden, sofern der Bodenabnehmer geeignete Massnahmen zur Bekämpfung der Neophyten anwende.