Erfahrungsgemäss könne aber von einer schwachen Bodenbelastung ausgegangen werden, was bedeute, dass dieses Bodenmaterial vor Ort wieder verwertet werden dürfe. Eine externe Verwertung könne hingegen nur auf Bodenflächen mit ähnlicher Belastung stattfinden, ansonsten sei das Material fachgerecht zu entsorgen. Weiter sei das fragliche Bodenmaterial auch aufgrund der sich ehemals darauf befindenden (aber mittlerweile entfernten) Neophyten nur als «eingeschränkt verwertbar» zu betrachten, da der Boden weiterhin Vermehrungsorgane (Samen, Wurzelstücke) von Neophyten enthalten könne.