Mit Verfügung vom 1. Oktober 2024 leitete das Rechtsamt das erwähnte Formular zusammen mit den relevanten Akten der zuständigen Fachstelle Boden des LANAT weiter und holte gleichzeitig einen Fachbericht zur Beantwortung der folgenden Fragen ein: 1. Sind die im Formular «Deklaration zur Verwertung von abgetragenem Boden» von der Beschwerdegegnerin ausgefüllten Angaben und Bemerkungen plausibel? 2. Sind die Angaben genügend oder bedarf es zum jetzigen Zeitpunkt von Seiten der Beschwerdegegnerin weiterer Angaben betreffend den abzutragenden Boden?