Die geringfügigen Anpassungen in den Projektänderungsplänen – so insbesondere der Verzicht auf den ursprünglich geplanten Abbruch der Grenzmauern – sind denn auch alle ohne Weiteres gutzuheissen und zu bewilligen. Die vorliegende Projektänderung bzw. die Projektänderungspläne vom 9. Oktober 2024, gestempelt vom Rechtsamt am 11. Oktober 2024, ersetzen folglich die entsprechenden Baugesuchspläne vom 12. Juli 2023.