aufhin eingereichten Projektänderungsplänen vom 9. Oktober 2024, gestempelt vom Rechtsamt am 11. Oktober 2024, verzichtet die Beschwerdegegnerin jedoch nun auf den Abbruch der Mauer. Weiter ist den eingereichten Projektänderungsplänen zu entnehmen, dass – im Unterschied zu den ursprünglichen Baugesuchsplänen – auch die Grenzmauer an der nordwestlichen Bauparzellengrenze nicht mehr zum Abbruch vorgesehen ist und dass auf einen der beiden ursprünglich geplanten Lichtschächte bei der Einstellhallenzufahrt verzichtet wird bzw. der Schacht für die Zuluft der Wärmepumpe neu mittels eines begehbaren Gitters auf dem Gehweg zwischen Einstellhallenzufahrt und Wohngebäude vorgesehen ist.