8. Mit Fachbericht vom 16. Oktober 2024 nahm die Fachstelle Boden des LANAT Stellung zum Bauprojekt und beantwortete die ihr gestellten Fragen betreffend den abzutragenden Boden auf der Bauparzelle. Mit Schreiben vom 14. November 2024 teilte die Beschwerdegegnerin mit, dass sie nichts gegen die Anforderungen gemäss dem Fachbericht des LANAT einzuwenden habe und diese vom Rechtsamt als Auflagen aufgenommen werden können. 9. Mit Schlussbemerkungen vom 14. November 2024 äusserten sich die Beschwerdeführenden insbesondere zum Baustellenerschliessungskonzept und wiesen auf die engen Platzverhältnisse aufgrund eines bestehenden Hydranten hin.