6. Mit Schreiben vom 19. September 2024 reichte die Beschwerdegegnerin eine Projektänderung ein, mit welcher sie auf den Abbruch der strittigen Grenzmauer verzichtete. Auch stellte sie dem Rechtsamt die geforderte Deklaration zur Verwertung von abgetragenem Boden sowie einen neuen Installationsplan bzw. das Baustellenkonzept vom 11. September 2024, gestempelt vom Rechtsamt am 20. September 2024, zu.