4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, edierte die Vorakten und führte den Schriftenwechsel durch. Die Gemeinde Lyss beantragt mit Schreiben vom 8. August 2024 die Abweisung der Beschwerde und die Bestätigung des angefochtenen Gesamtbauentscheids. Auch die Beschwerdegegnerin beantragt mit Beschwerdeantwort vom 8. August 2024 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei.