betreffend die Verfügung der Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Lyss vom 31. Mai 2024 (eBau-Nr. A.________; Mehrfamilienhaus mit unterirdischer Einstellhalle) I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 24. Mai 2023 bei der Gemeinde Lyss ein Baugesuch für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit unterirdischer Einstellhalle auf Parzelle Lyss Grundbuchblatt Nr. I.________ ein. Die Parzelle liegt in der Mischzone M3a. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. 2. Mit Gesamtbauentscheid vom 31. Mai 2024 erteilte die Gemeinde Lyss der Beschwerdegegnerin für ihr Bauvorhaben die Baubewilligung.